Arbeitsmedizin


Grundbetreuung


In der Grundbetreuung unterstützen wir Sie bei allen aus der DGUV Vorschrift 2 ergebenen allgemeinen arbeitsmedizinischen Leistungen. Die Grundbetreuung umfasst insbesondere folgende Aufgabenfelder:

  • Teilnahme an Begehungen
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung, Mitwirkung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen,
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Durchführung von Konsultationen, BEM-Gesprächen
  • Teilnahme an Besprechungen, insbesondere Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
  • Beratung zu arbeitsmedizinischen Themen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer
  • Erstellung von Analysen und Berichten, insbesondere des Jahresberichts

Wir unterstürzen Sie auch gerne bei Zertifizierungsprozessen, wie z.B. das KTQ-Zertifikat für Gesundheitseinrichtungen.
Auf Nachfrage führen wir auch Audits durch.



Betriebsspezifische Betreuung


Die Betriebsspezifische Betreuung baut auf der Grundbetreuung auf und umfasst überwiegend die arbeitsmedizinische Vorsorgen und die Durchführung von Eignungsuntersuchungen. Sie trägt den Erfordernissen Ihres Betriebs Rechnung, berücksichtigt z.B. besondere Gefährdungen oder spezielle Tätigkeiten.

Neu sind die nach der AMR 3.3 geforderten „Ganzheitlichen Vorsorgen“. Die ganzheitliche Vorsorge berücksichtigt alle Arbeitsbedingungen, einschließlich der Arbeitsorganisation und -umgebung sowie die individuellen Wechselwirkungen von Arbeit und physischer und psychischer Gesundheit. Ziel der ganzheitlichen Vorsorge ist in erster Linie der Erhalt der Beschäftigungs- und der Leistungsfähigkeit sowie die Weiterentwicklung des betrieblichen Gesundheitsschutzes.


Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Arbeitsschutzgesetz ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Es wird unterschieden zwischen der Pflichtvorsorge, der Angebotsvorsorge und der Wunschvorsorge.
Die Basis für den Inhalt der Vorsorgen legen die Gefährdungsbeurteilungen, und alle Details können in einem Vorsorgeprofil festgelegt werden. Zuständig für die Gefährdungsbeurteilungen sind die Arbeitgeber, gern unterstützen Betriebsärzte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit dabei. Eine arbeitsmedizinische Vorsorge kann sich auf ein individuelles ärztliches Beratungsgespräch beschränken oder zusätzlich ein umfangreiches Untersuchungsprogramm umfassen. Die Möglichkeiten der Telemedizin können ebenfalls genutzt werden.

Als Anlässe für die arbeitsmedizinische Vorsorge gelten beispielsweise Tätigkeiten mit:

Eignungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen dienen der Feststellung, ob eine Person die psychische und physische Voraussetzung erfüllt, um eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Die Untersuchung dient dabei hauptsächlich dem Schutz des Mitarbeiters und Dritter.

Sollen Eignungsuntersuchungen bei der Einstellung durchgeführt werden, benötigen Sie eine inhaltliche Definition. Für alle anderen Eignungsuntersuchungen müssen Betriebsvereinbarungen oder Festlegungen in den Arbeitsverträgen existieren.

Eignungsuntersuchung gibt es es beispielsweise für:


Verkehrsmedizin


Die Aufgabe der Verkehrsmedizin ist es, unter anderem die Überprüfung der körperlichen und geistigen Voraussetzungen für den Erhalt der Fahrerlaubnis.

Prüfung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

• LKW (C, C1, CE, C1E)
• Bus (D, D1, DE, D1E)
• Personenbeförderung, Krankentransporte, Taxi
• Bootsführerschein



Offshore


Die Mitarbeiter, die auf einer Windenergieanlage oder auf einer Öl- bzw. Gasförderplattform arbeiten, sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Daher müssen sie ihre körperliche Eignung bzw. Offshore-Tauglichkeit vorweisen, um das Risiko für den Mitarbeiter selbst, für Kollegen und für das Evakuierungsteam zu minimieren.
Wir sind berechtigt diese Untersuchung durchzuführen und können Sie bzw. Ihre Mitarbeiter auf Eignung prüfen und die geforderte Bescheinigung ausstellen.

Für Deutschland anhand der AWMF-S1-Leitlinie „Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeitnehmer auf Offshore-Windenergieanlagen und anderen Offshore-Installationen“.

Für Großbritannien nach dem Oil & Gas UK (OGUK) Zertifikat.
Durch das Hardanger Abkommen wird das Oil & Gas UK (OGUK) Zertifikat auch für Norwegen und die Niederlande anerkannt.

Bitte bringen Sie mit:

– Personalausweis oder Reisepass
– Sehhilfen (Brillenpass)
– Medikamentenplan
– ggf. medizinische Vorbefunde
– Impfpass



Strahlenschutz


Um die Gesundheit der beruflich strahlenexponierten Personen zu schützen, sieht die Strahlenschutzverordnung (StSchVO) eine ärztliche Überwachung der beruflich exponierten Personen vor. Diese kann durch uns vorgenommen werden.



Reisemedizin


Bei Reisen können viele gesundheitliche Risiken auftreten. Um solche vorzubeugen, z.B. durch gezielte Impfung, wird eine reisemedizinische Beratung durchgeführt. Wichtig sind hier: das Reiseland, die Dauer und die Art des Aufenthalts und auch der aktuelle Gesundheitszustand des Reisenden.

Reisemedizinische Beratung für alle Länder

• Alle Impfungen (inkl. Gelbfieber)
• Inhalte der Reiseapotheke
• Beratung besonderer Risikogruppen, z.B. Diabetiker


Kooperationspartner

Copyright - IfA - Institut für Arbeitsmedizin Dr. med. Renate Fischer GmbH