FEV Fahrerlaubnisverordnung




Wir prüfen die gesundheitliche Eignung von Busfahrern, LKW-Fahrern und Taxi-Fahrern und testen die psychomentale Leistungsfähigkeit für den Personenbeförderungsschein. Wir stellen Ihren Mitarbeitern die notwendigen Bescheinigungen gemäß Anlage V und VI der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aus und bestätigen – bei Bedarf – die Ergebnisse des Reaktionstests mit einem Gutachten.

Wir untersuchen folgende Klassen:

Fahrerlaubnis Klasse Zeitpunkt der Untersuchung körperliche und Augenuntersuchung Psychometrie
C1, C1E beim Erstantrag und ab 50 alle 5 Jahre ja nein
C, CE beim Erstantrag und ab 50 alle 5 Jahre ja nein
D, D1, DE, D1E beim Erstantrag und ab 50 alle 5 Jahre ja bei Erstantrag + ab dem 50. Lj.
Fahrgastbeförderung beim Erstantrag und ab 50 alle 5 Jahre ja bei Erstantrag + ab dem 50. Lj.

Bitte bringen Sie mit:

– Personalausweis
– Führerschein
– Ggf. Kostenübernahmeerklärung
– Sehhilfen
– Medikamentenplan
– Wichtige Arztbefunde


Kooperationspartner

Copyright - IfA - Institut für Arbeitsmedizin Dr. med. Renate Fischer GmbH