Arbeiten unter Atemschutz ist eine starke körperliche Belastung.
§3 der Feuerwehr-Dienstvorschrift 7 (FwDV 7) und §14 GUV-VC53 besagen, dass Mitarbeiter der Feuerwehr, die im Rahmen ihrer Tätigkeit einen Atemschutz tragen, vor dem erstmaligen Einsatz und in regelmäßigen Abständen an der arbeitsmedizinischen Untersuchung für Atemschutzträger teilnehmen müssen, um die Eignung nachzuweisen. Die Atemschutz-Geräteklasse bestimmt Inhalt und Umfang der Untersuchung.
– Sehhilfen
– Medikamentenplan
– Wichtige Arztbefunde
– Sportliche Kleidung, Turnschuhe, Handtuch (Belastungs-EKG auf dem Fahrrad)