In der Grundbetreuung unterstützen wir Sie bei allen aus der DGUV Vorschrift 2 ergebenen allgemeinen arbeitsmedizinischen Leistungen. Die Grundbetreuung umfasst insbesondere folgende Aufgabenfelder:
Wir unterstürzen Sie auch gerne bei Zertifizierungsprozessen, wie z.B. das KTQ-Zertifikat für Gesundheitseinrichtungen.
Auf Nachfrage führen wir auch Audits durch.
Die Betriebsspezifische Betreuung umfasst überwiegend die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Durchführung von Eignungsuntersuchungen.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Arbeitsschutzgesetz ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Es wird unterschieden zwischen der Pflichtvorsorge, der Angebotsvorsorge und der Wunschvorsorge.
Eine arbeitsmedizinische Vorsorge kann sich auf ein individuelles ärztliches Beratungsgespräch beschränken oder zusätzlich ein umfangreiches Untersuchungsprogramm umfassen.
Als arbeitsmedizinische Vorsorge gilt beispielsweise:
Eignungsuntersuchungen dienen der Feststellung, ob eine Person die psychische und physische Voraussetzung erfüllt, um eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Die Untersuchung dient dabei hauptsächlich dem Schutz des Mitarbeiters und Dritter.
Als Eignungsuntersuchung gelten beispielsweise:
Die Aufgabe der Verkehrsmedizin ist es, unter anderem die Überprüfung der körperlichen und geistigen Voraussetzungen für den Erhalt der Fahrerlaubnis.
Prüfung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
• LKW (C, C1, CE, C1E)
• Bus (D, D1, DE, D1E)
• Krankentransporte, Taxi
• Bootsführerschein
Fliegerärztliche Untersuchungsstelle
Die Ausübung einer Tätigkeit als Pilot oder Flugbegleiter setzt eine regelmäßige flugmedizinische Untersuchung voraus, um den besonderen gesundheitlichen Anforderungen während des Aufenthaltes in der Luft gerecht zu werden.
Wir sind durch das Luftfahrt-Bundesamt als fliegerärztliche Untersuchungsstelle zugelassen und führen die entsprechenden Untersuchungen nach den Vorgaben der European Union Aviation Safety Agency (EASA) für folgende Tauglichkeitszeugnisse durch:
Der Umfang der Untersuchung richtet sich nach der Art des Tauglichkeitszeugnisses, dem Lebensalter sowie der (flug-)medizinischen Vorgeschichte. Sie umfasst – entsprechend den EASA-Vorgaben – unter anderem:
Eine Untersuchung zur Verlängerung eines Tauglichkeitszeugnisses kann bis zu 45 Tage vor Ablauf der Gültigkeit des zu verlängernden Tauglichkeitszeugnisses erfolgen.
Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin einen gültigen Identitätsnachweis, vorhandene fliegerische bzw. flugmedizinische Unterlagen (letztes Tauglichkeitszeugnis, Pilotenlizenz) sowie – falls vorhanden – Brille oder Kontaktlinsen und relevante ärztliche Befunde mit. Gerne informieren wir Sie vorab über den für Sie voraussichtlich erforderlichen Untersuchungsumfang und senden Ihnen die entsprechenden Formulare zum Ausfüllen zu.
Die Mitarbeiter, die auf einer Windenergieanlage oder auf einer Öl- bzw. Gasförderplattform arbeiten, sind besonderen Belastungen ausgesetzt. Daher müssen sie ihre körperliche Eignung bzw. Offshore-Tauglichkeit vorweisen, um das Risiko für den Mitarbeiter selbst, für Kollegen und für das Evakuierungsteam zu minimieren.
Wir sind berechtigt diese Untersuchung durchzuführen und können Sie bzw. Ihre Mitarbeiter auf Eignung prüfen und die geforderte Bescheinigung ausstellen.
Für Deutschland anhand der AWMF-S1-Leitlinie „Arbeitsmedizinische Eignungsuntersuchung für Arbeitnehmer auf Offshore-Windenergieanlagen und anderen Offshore-Installationen“.
Für Großbritannien nach dem Oil & Gas UK (OGUK) Zertifikat.
Durch das Hardanger Abkommen wird das Oil & Gas UK (OGUK) Zertifikat auch für Norwegen und die Niederlande anerkannt.
– Personalausweis oder Reisepass
– Sehhilfen (Brillenpass)
– Medikamentenplan
– ggf. medizinische Vorbefunde
– Impfpass
Um die Gesundheit der beruflich strahlenexponierten Personen zu schützen, sieht die Strahlenschutzverordnung (StSchVO) eine ärztliche Überwachung der beruflich exponierten Personen vor. Diese kann durch uns vorgenommen werden.
Bei Reisen können viele gesundheitliche Risiken auftreten. Um solche vorzubeugen, z.B. durch gezielte Impfung, wird eine reisemedizinische Beratung durchgeführt. Wichtig sind hier: das Reiseland, die Dauer und die Art des Aufenthalts und auch der aktuelle Gesundheitszustand des Reisenden.
Reisemedizinische Beratung für alle Länder
• Alle Impfungen (inkl. Gelbfieber)
• Inhalte der Reiseapotheke
• Beratung besonderer Risikogruppen, z.B. Diabetiker
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