Arbeitsmedizin



Coronavirus SARS-CoV-2 

Wir bieten unseren Betrieben folgendes Angebot:
  • Antigen-Schnelltests
  • PCR-Tests
  • Antikörper-Tests
  • Coronavorsorgeuntersuchungen
  • Impfungen im Institut oder vor Ort
    durchgeführt von unserem medizinischen Fachpersonal, vor Ort oder im Institut.

Wir betreuen und beraten Unternehmen unterschiedlicher Größen und verschiedener Branchen. Die arbeitsmedizinische Betreuung gliedert sich nach der DGUV Vorschrift 2 in die Grundbetreuung und die Betriebsspezifische Betreuung.



Grundbetreuung


In der Grundbetreuung unterstützen wir Sie bei allen aus der DGUV Vorschrift 2 ergebenen allgemeinen arbeitsmedizinischen Leistungen. Die Grundbetreuung umfasst insbesondere folgende Aufgabenfelder:

  • Teilnahme an Begehungen
  • Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung, Mitwirkung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen,
  • Qualifizierungsmaßnahmen
  • Durchführung von Konsultationen, BEM-Gesprächen
  • Teilnahme an Besprechungen, insbesondere Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
  • Beratung zu arbeitsmedizinischen Themen des Arbeitgebers und der Arbeitnehmer
  • Erstellung von Analysen und Berichten, insbesondere des Jahresberichts

Wir unterstürzen Sie auch gerne bei Zertifizierungsprozessen, wie z.B. das KTQ-Zertifikat für Gesundheitseinrichtungen.
Auf Nachfrage führen wir auch Audits durch.



Betriebsspezifische Betreuung


Die Betriebsspezifische Betreuung umfasst überwiegend die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Durchführung von Eignungsuntersuchungen.


Arbeitsmedizinische Vorsorge

Die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Arbeitsschutzgesetz ist in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Es wird unterschieden zwischen der Pflichtvorsorge, der Angebotsvorsorge und der Wunschvorsorge.
Eine arbeitsmedizinische Vorsorge kann sich auf ein individuelles ärztliches Beratungsgespräch beschränken oder zusätzlich ein umfangreiches Untersuchungsprogramm umfassen.

Als arbeitsmedizinische Vorsorge gilt beispielsweise:

Eignungsuntersuchungen

Eignungsuntersuchungen dienen der Feststellung, ob eine Person die psychische und physische Voraussetzung erfüllt, um eine bestimmte Tätigkeit auszuüben. Die Untersuchung dient dabei hauptsächlich dem Schutz des Mitarbeiters und Dritter.

Als Eignungsuntersuchung gilt beispielsweise:


Verkehrsmedizin


Die Aufgabe der Verkehrsmedizin ist es, unter anderem die Überprüfung der körperlichen und geistigen Voraussetzungen für den Erhalt der Fahrerlaubnis.

Prüfung nach Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

• LKW (C, C1, CE, C1E)
• Bus (D, D1, DE, D1E)
• Krankentransporte, Taxi
• Bootsführerschein



Strahlenschutz


Um die Gesundheit der beruflich strahlenexponierten Personen zu schützen, sieht die Strahlenschutzverordnung (StSchVO) eine ärztliche Überwachung der beruflich exponierten Personen vor. Diese kann durch uns vorgenommen werden.



Reisemedizin


Bei Reisen können viele gesundheitliche Risiken auftreten. Um solche vorzubeugen, z.B. durch gezielte Impfung, wird eine reisemedizinische Beratung durchgeführt. Wichtig sind hier: das Reiseland, die Dauer und die Art des Aufenthalts und auch der aktuelle Gesundheitszustand des Reisenden.

Reisemedizinische Beratung für alle Länder

• Alle Impfungen (inkl. Gelbfieber)
• Inhalte der Reiseapotheke
• Beratung besonderer Risikogruppen, z.B. Diabetiker


Kooperationspartner

Copyright - IfA - Institut für Arbeitsmedizin Dr. med. Renate Fischer GmbH